Bildungsurlaub

Von Susanne Hugo und Doris Budnick

Der diesjährige Kurs mit Susan Schwartz 23.-27.10.2024 in Berlin kann als Bildungsurlaub beantragt werden.

Was ist das und wer bekommt ihn?

Bildungsurlaub soll die Weiterbildung fördern und kann außerhalb des gesetzlichen Urlaubsanspruchs beantragt werden. In der Regel für 5 Tage im Jahr oder 10 Tage für zwei Jahre. Grundlage hierfür ist das Übereinkommen Nr.140 der internationalen Arbeitsorganisation ILO. Dennoch gibt es Bundesländer, in denen kein Bildungsurlaub gewährt wird, das sind Bayern und Sachsen. Weiterbildungen in Form von Bildungsurlaub ist ausschließlich nur dann möglich, wenn eine Anerkennung als Bildungsurlaub vorliegt.

Bildungsurlaub anerkennen lassen

Diese Information ist an die Organisatorinnen von 5-Tage-Kursen gerichtet. Eure Berliner Kollegin Susanne Hugo hat sich dem Thema gewidmet und folgende Informationen zusammengetragen, wobei der Weg dorthin mitunter langwierig ist. Dennoch war sie für den Kurs im Oktober 2023 mit Sara Harper in Berlin erfolgreich:

  • In Sachsen und Bayern gibt es keinen Anspruch auf Bildungsurlaub
  • In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gibt es nur eine Trägeranerkennung, für die man ein externes Gütesiegel benötigt, welches auch etwas kostet.
  • In Hamburg, Schleswig-Holstein, Thüringen und Sachsen-Anhalt ist die Anerkennung kostenpflichtig.
  • Informationspool ist die Webseite https://www.bildungsurlaub.de/infos/fuer-anbieter/anerkennung-von-bildungsurlaub/

Als Veranstalter registrieren lassen

Hierzu gibt es unterschiedliche Vorgaben und benötigte Angaben.

  • Alle benötigen eine Steuernummer, Rechtsform, den Nachweis der Eignung und Qualifikation, die Bestätigung, dass seit mindestens zwei Jahren organisiert wird, Angaben über die sachliche und räumliche Ausstattung des Kursortes. Teilweise gibt es hierzu Formblätter, die heruntergeladen werden können.
  • Der Kurs muss benannt werden, voraussichtliche Teilnehmerzahl und Stundenumfang angegeben werden.
  • Es müssen Nachweise der erbrachten Bewerbung der Kurse eingereicht werden, mal als PDF, mal in Papierform. Die Angaben hierzu befinden sich auf den entsprechenden Webseiten der einzelnen Bundesländer.
  • Einen offiziellen Nachweis über die Ausbildungs- und Veranstalterhistorie wird vom Europabüro Bonn ausgestellt, ebenso die von dort geführte offizielle Bewerbung der Kurse.

Die Veranstaltung anerkennen lassen

Dazu muss die Eignung der Lehrer nachgewiesen werden, auch hier ist das Europabüro Bonn hilfreich.

  • Die Zertifizierung des Kurse muss nachgewiesen werden, hier reicht die amerikanische Zertifizierung aus
  • Die Zielgruppe für die berufliche Weiterbildung definiert werden
  • Ein allgemeines Bildungsziel für den 5-Tage-Kurs formuliert werden
  • Ein methodisch-didaktisches Konzept erstellt werden, das ist für 5-Tage-Kurse ja vorgegeben
  • Unterrichtseinheiten und Lernziele pro Kurseinheit formulieren
  • Einen detaillierten Stundenplan mit Lerninhalten pro Unterrichtseinheit erstellen
  • Für die meisten Bundesländer braucht es mindestens 6 Zeitstunden Unterricht vor 18 Uhr an allen 5 Tagen, das ist ja definitiv erfüllt

Liest sich kompliziert, ist es aber nicht

Viele Anforderungen sind von vornherein schon gegeben. Sicher benötigt man etwas Zeit, um die Antragsformalitäten zu erledigen, aber es gibt dadurch die Chance, dass sich mehr Teilnehmende finden, die von dem Bildungsurlaubsangebot profitieren. Gerne stehen wir auch hier hilfreich zur Seite. In einigen Bundesländern ist die Anerkennung kostenpflichtig, bitte sprecht uns in diesem Falle an.

Der Verein steht unterstützend zur Seite.

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